Covid-Regulierung

Reise nach Italien 2021: alles was Sie brauchen zu wissen


Die Impfstoffe und die Verbesserung der Gesundheitssituation haben für einige Tage die Reaktion ausgelöst, die wir alle erwartet hatten: die verrückte Suche nach Touristenunterkünften für die nächsten Sommerferien oder für einen Kurzurlaub in einer italienischen Stadt oder für einen Arbeitsurlaub. Welche Regeln sind zu beachten, um sicher und ohne Probleme reisen zu können? Im Folgenden erklären wir Ihnen alles, was Sie über Reisen im Jahr 2021 zum Zeitpunkt des Coronavirus wissen müssen. Reise nach Italien 2021: alles was Sie brauchen zu wissen.

Reise nach Italien 2021: auf dem Weg zu einer Verbesserung der Situation

Im Moment sind wir noch weit von der idyllischen Situation von Australien entfernt, die sich selbst als Covid Free-Reiseziel definiert, aber mit kleinen Schritten gehen wir in die richtige Richtung.

Positiv ist, dass die Experimente mit den ersten Covid-Freiflügen von Fluggesellschaften wie Alitalia und Emirates begonnen haben. Alle Passagiere, die auf diesen Flügen abfliegen, müssen einen Antigen- oder Molekulartest durchführen und das EU Passenger Locator Form ausfüllen. Am Ankunftsflughafen muss ein zweiter Test durchgeführt werden.

Es ist notwendig, auf dem neuesten Stand immer zu bleiben, da sich die Gesetzgebung oft ändert und die für den Green Pass festgelegten Regeln sowie die besonderen Vorschriften der verschiedenen europäischen Staaten überprüft werden müssen.

Welche Regeln gelten aber praktisch für die Einreise nach Italien aus anderen Ländern?

Seit dem 16. Mai dürfen Urlauber aus der EU und den Schengenstaaten wieder in Italien Urlaub machen. Die Einreise durch Österreich und die Schweiz ist auch möglich.

Verpflichtend für die Anreise sind:

  1. Anmeldung im Portal European Passenger Locator Form, oder wenn die Anmeldung über das Portal nicht möglich war, kann alternativ ein Selbsterklärungsformular ausgefüllt werden (dieses muss ausgedruckt und während der Reise ausgefüllt mitgeführt werden).
  2. Einen negativtest haben (PCR oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 48h, auch auf Deutsch). Genesene und Geimpfte müssen auch einen Negativtest vorweisen. Kinder unter 2 Jahren unterliegen keiner Testpflicht.
  3. Anmeldung beim Venetien Gesundheitsamt mit Kopie des Nachweises für den Negativtest und PLF (FÜR DIE ÜBERSETZUNG, KLICKEN SIE AUF JEDEM FRAGEZEICHEN LINKS)

Für detailierte Informationen auch zu anderen italienischen Regionen: Italienische Botschaft Berlin.

Rückreise nach Deutschland: ist den Test notwendig oder nicht?

Die Bundesregierung hat eine neue Einreisebestimmung verabschiedet, die die Rückkehr aus dem Urlaub erleichtert. Seit dem 13. Mai gilt für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland: „Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.“

Von der Quarantänepflicht in Deutschland sind demnach ausgenommen:

  1. Personen mit vollständiger Impfung.
  2. Personen die von Covid-19 genesen sind (hier ist ein positiver PCR-Test vorzuzeigen, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.)
  3. Personen mit einem Negativ-Test (Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist)
  4. Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis muss spätestens 48h nach der Einreise über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt werden. Sie können den Test also bis 48h nach Einreise in Deutschland vornehmen.

Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können.

Die aktuellen Corona-Regeln und bevorstehenden Öffnungsschritte in Italien

In ganz Italien darf man sich aktuell frei bewegen.

Die nächtliche Ausgangssperre ist im Moment auf 23.00 Uhr festgestellt. Ab dem 7. Juni soll die Ausgangssperre um eine weiter Stunde auf 24 Uhr verschoben sein und endet vollständig am 21. Juni.

Restaurants und Bars sind bis zum 1. Juni nur in der Außengastronomie geöffnet. Die maximale Zahl der Gäste an einem Tisch beträgt 4 Personen, sofern sie nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören.

Museen, Theater, Kinos und Veranstaltungen im Freien sind mit begrenzter Besucherzahl wieder zugänglich.

Neben Individualsportarten sind auch wieder Sportarten, wie Tennis, Fußball und Basketball erlaubt.

Freibäder und Strandbäder sind wieder geöffnet.

  • Ab dem 22. Mai

Seilbahnen öffnen

Das Wochenendverbot für Einkaufszentren endet. Alle Geschäfte sind wieder geöffnet.

  • Ab dem 24. Mai

Fitnesszentren und Sporthallen öffnen

  • Ab dem 1. Juni

Restaurants und Bars dürfen wieder im Innenbereich öffnen, auch abends.

  • Ab dem 15. Juni

Finden Internationale Messen wieder statt.

Hochzeitsfeiern und Familienfeste sind mit Green Pass und Covid-Manager wieder erlaubt.

Themen- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen.

  • Ab dem 1. Juli

Kongresse finden wieder statt.

Hallenbäder und Thermalbäder dürfen wieder öffnen.